Widerspruch verboten
Dies ist eine Geschichte über blinde Autoritätshörigkeit. Sie zeigt ein System, das von falschen Loyalitäten angetrieben wird und verhindert, dass sich Ärzte eigenständig Gedanken machen. Sie berichtet von einem Patienten, der achtzehn Jahre vergeblich um medizinische Hilfe suchte. Und der Opfer einer andauernden Fehlbehandlung wurde, die seine Beschwerden massiv verschlimmerten.
Als J. H. im Jahr 2000 zum ersten Mal einen stechenden Schmerz im Rippenbogen bemerkte, ahnte er nicht, dass dieses Erlebnis einen Wendepunkt markierte. Denn künftig würde nichts wieder so sein wie vorher. Der damals 51jährige Elektromeister suchte seinen Hausarzt auf, aber dieser zeigte sich ratlos. Die Schmerzen verschwanden zeitweilig wieder, um sich dann mit neuer Heftigkeit zu Wort zu melden. Im Herbst 2001 verspürte er plötzlich einen massiven Druck im Bauchraum. Die vertrauten Rippenbogenschmerzen traten wieder auf, aber lösten sich - anders als bislang – nicht mehr auf. Zeitweise spürte J. H. seine Beine nicht mehr und hatte starke Schmerzen. Er suchte die Neurologie der LMU in München auf, dort verabreichte man ihm blutverdünnende Medikamente, wodurch die Schmerzen an Intensität abnahmen. Die Ärzte vermuteten einen spinalen Infarkt, gaben jedoch zu bedenken, dass das Schmerzbild nur bedingt dazu passen würde.
Schnell kamen J. H. Zweifel an dieser Diagnose, weil seine Schmerzen, die er als ein Stauungsgefühl im Bauch beschreibt, sich nicht verbesserten. Ihm fiel auf, dass seine Fußgefäße anschwollen und deutlich hervortraten. Auch der Bauch trat immer mehr heraus. Im Radio hörte er im April 2002, dass die Radiologie der LMU ein neues CT Gerät einweihte, mit dem sich Blutgefäße darstellen lassen. Er erkundigte sich und vereinbarte einen Termin, den er bereits nach zwei Tagen erhielt, weil er die Kosten selbst übernahm. Als er dort mit dem Radiologen Dr. J. in seinem Arztzimmer die Bilder besprach, bekundete er: „An der Stelle zwischen Leber und rechtem Herzvorhof ist in der unteren großen Hohlvene deutlich eine Störstelle zu erkennen.“ Dann rief er auf seinem Bildschirm den Arztbrief der vorangegangenen Untersuchung im LMU auf, auf den das Netzwerk des Krankenhauses allen hauseigenen Ärzten Zugriff bietet. Auf einmal zeigte er sich wortkarg und erklärte, dass er die Bilder mit einem Kollegen klären müsse. Er sicherte J. H. zu, die Diagnose und Arztbrief per Post zuzustellen. Als der Arztbrief eintraf, beschrieb dieser ein Fließphänomen in der vena cava inferior. J. H. blieb unklar, was das bedeutet und was nun zu tun sei. Er rief deshalb Dr. J. an und bat um Aufklärung. Er erhielt jedoch nur nichtssagende Phrasen, die er so interpretierte, dass sich Dr. J. nicht weiter äußern kann oder will.
Rätselhaftes Schweigen
Was bleibt einem Patienten übrig, dessen Schmerzen nicht verschwinden? Er sucht neue Ärzte auf. Um abzuklären, ob der Grund allen Übels in einem defekten Herzen zu finden sei, ließ sich J. H. stationär in die Kardiologie-Abteilung der Münchner LMU einweisen. Am Tag der Einweisung untersuchte ihn, neben anderen Ärzten, auch ein Neurologe. Diesem berichtete er von Dr. J‘s CT-Aufnahme. Zufällig begegnete er diesem am nächsten Tag wieder auf dem Krankenhausflur. „Ich habe mir Ihre CT Bilder angeschaut. Ihre Vene vor der Leber ist stark aufgebläht und hier (er deutete auf die Schmerzstelle unterhalb des rechten Rippenbogens) befindet sich eine Störstelle. Ich schreibe Ihnen das in meinen Bericht“, verabschiedete er sich. Als J. H. das Krankenhaus wieder verließ, fand er jedoch weder einen neurologischen Befund noch den Namen des Arztes in seiner Krankenakte vor. Stattdessen entließ man ihn mit der Diagnose: Inkomplettes, sensibles Querschnittssyndrom TH10 (was ist das?). Über eine Krankenschwester, die ihn betreute, erfuhr er schließlich Namen des Neurologen. Er rief diesen an und fragte ihn nach der Diagnose, schließlich hatte er über eine Rückflussstörung berichtet. Er antwortete nur: „Tut mir leid, Herr H., aber ich darf dazu nichts mehr sagen.“
Von Pontius zu Pilatus
Verzweifelt über seine starken Schmerzen, für die er einen Blutrückflussstau im gesamten Unterkörper bis zur Schmerzstelle am Rippenbogen verantwortlich machte, suchte J. H. in den folgenden Jahren diverse Kliniken und Ärzte auf, die chronologisch nachzuzeichnen den Leser ermüden würde. Er investierte als Selbstzahler beträchtliche Summen, um Lösungen zu finden. Immer wieder trug er mit Verweis auf das in Dr. J.‘s Arztbrief beschriebene Fließphänomen und den auf den vorhandenen CT-Bildern sichtbaren Blutstau in der vena cava inferior seinen Verdacht vor, dass er an einer venösen Rückflussstörung leiden könnte. Er bat um Abklärung und weitergehende Untersuchungen des venösen Rückflusses, die jedoch nicht zustande kamen. Mal sagte man ihm eine solche Untersuchung zu, führte diese dann jedoch nicht durch. Mal erhielt er zur Antwort, dass dafür keine notwendige Indikation vorläge, obwohl sein Bauch so weit hervortrat, dass zeitweise der Nabel riess. Einmal empfahl man ihm sogar einen Psychologen und suggerierte ihm, dass er sich seine Beschwerden einbilde. Stattdessen verwiesen ihn die Ärzte immer wieder auf die erste Diagnose der LMU München, die einen spinalen Infarkt als Ursache seiner Beschwerden vermutete. Er habe halt ein leistungsschwaches Herz, dagegen könne man nichts machen und er müsse seinen Alltag und seine Lebensgewohnheiten darauf abstellen. J. H. überzeugte diese Diagnose jedoch nicht, weil er in der Vergangenheit nie an Herzproblemen litt, obwohl er viel und hart auf Baustellen gearbeitet und mit seinen Kindern viel Sport betrieben hatte.
Diagnosezweifel
Stattdessen verfestigte sich sein Eindruck immer mehr: egal zu welchem Arzt er auch ging, stets hielt der sich immer nur an die Vordiagnose und übernahm diese blind und unhinterfragt. Weil J. H. nicht an die diagnostizierte Herzschwäche glaubte, suchte er in Berlin eine spezialisierte, private Herzklinik auf, um diese Diagnose überprüfen zu lassen. Dort wurde mit einem neuartigen Untersuchungsgerät ein Herzultraschall und eine kardiologische Leistungsmessung gemacht. „Ihr Herz ist viel besser als der Arztbrief der LMU es beschreibt“, teilte man ihm dort mit. Zugleich diagnostizierten die Mediziner einen gestörten venösen Rückfluss aus der unteren Körperhälfte. Wie man diesen therapieren könne, darüber schwiegen sie sich jedoch aus. Eine weiterführende Behandlungsempfehlung fand sich im Arztbrief nicht.
Durch diese Rückmeldung sah sich J. H. in seinem Verdacht bestätigt, dass seinen Beschwerden keine kardiologischen Ursachen zugrunde liegen. Um endlich Klarheit und eine gesicherte Diagnose zu erhalten, überwies ihn sein Hausarzt zu einem befreundeten Kardiologen mit guten Beziehungen zur LMU München. Dieser machte, wie diverse Ärzte vor ihm auch, ein Ultraschall. Aber er weitete diese Untersuchung auch auf die Bauchregion aus. Dort stieß er auf Regionen, die sich auf dem Bildschirm als dunkle Flecken zeigten. „In Ihrer Leber existiert ein großer Stau“, teilte er seinem Patienten mit. Als ihm J. H. von seiner Leidensgeschichte und seinen Voruntersuchungen in der LMU München berichtet, bittet ihn der Arzt zurück ins Wartezimmer. Er werde jetzt mit der LMU telefonieren, um sich kundig zu machen, teilte er mit. Als der Arzt seinen Patienten nach einer halben Stunde wieder in sein Sprechzimmer aufrief, wirkte er wie verändert und ein wenig verstört. „Ich habe mich geirrt, Sie haben keinen Stau“, teilte er seinem verdutzten Patienten mit. Aber das CT von Dr. J. verweise doch auch auf eine gestaute untere, große Hohlvene, entgegnete ihm irritiert J.H. Dr. J. habe sich falsch ausgedrückt, erwidert der Kardiologe.
2006 erfuhr J. H. von der schweizerischen Studienkollegin einer befreundeten Ärztin, dass sich venöse Rückflüsse am effektivsten durch eine CT-Untersuchung nachweisen lassen, die das Kontrastmittel über die Beinvenen injiziert. Er setzte sich telefonisch mit dem Radiologen Dr. R. von der Uniklinik Passau in Verbindung, der diese Einschätzung bestätigte. Er vereinbarte dort einen privaten Termin für diese Untersuchung. Als er bereits auf der Liegefläche des CT-Apparates lag, teilte die Arzthelferin ihm mit, dass sie in Abstimmung mit Dr. R. das Kontrastmittel doch über den Arm einspritzen werde. Empört über dieses Vorgehen, verlangte J. H. am nächsten Tag telefonisch eine Erklärung von Dr. R. Seine Begründung: Die LMU würde Aufnahmen mit diesem Verfahren nicht anerkennen.
Die Jahre vergingen, die Schmerzen blieben. Seit Jahren lebt J. H. mit einem stark angeschwollenen Bauch, starken bis unerträglichen Schmerzen am Rippenbogen sowie in beiden Füßen sowie einer körperlichen Entkräftung, die er sich nicht erklären kann. Sein Leben ist über mit diesen Beschwerden und Schmerzen, die sich seither erheblich verschlechterten, sehr mühsam geworden.
Wenn Ärzte gegeneinander arbeiten
2016 verschlechterte sich sein Gesundheitszustand so stark, dass J. H. das Krankenhaus seines Heimatortes aufsuchte. Dort setzte man ihm einen Herzkatheder und einen Stent. Bei dieser Operation wurden Herzkranzgefäße verletzt – ein Fehler, den der operierende Arzt zugab und für den er sich entschuldigte. Weil dieser jedoch weitere Komplikationen nach sich zog, wurde er ins Klinikum Passau überwiesen. Dort diagnostizierte der Herzchirurg Dr. H. ein Vorhofflimmern sowie eine auf 19% reduzierte Herzleistung. Als J. H. diesem von seinem Verdacht einer venösen Rückflussstörung erzählte und ihn auf die Möglichkeit einer CT-Untersuchung mitsamt Kontrastmittelgabe über die Beinvenen hinwies, sagte er zu, diese Untersuchung machen zu lassen und überwies ihn zu diesem Zweck an die Radiologie. Dort jedoch wurde statt eines CT ein MRT angefertigt. Als Dr. H. diese MRT-Bilder vorlagen, rief er aus: „Diese Bilder zeigen ja überhaupt nicht das, was ich in Auftrag gegeben habe. Die Radiologie muss die Bilder nochmal machen.“ Zugleich rief er in Anwesenheit des Patienten den Radiologen Dr. R. an und verlangte nach Aufklärung. Dabei wurde deutlich, dass beide Ärzte unterschiedlicher Meinung darüber waren, was nun zu tun sei. Dr. R. brachte zum Ausdruck, dass er kein Kontrastmittel verabreichen wolle, weil er die Nierenwerte des Patienten für nicht ausreichend halte. Dr. H. hingegen sah darin keinen Hindernisgrund. Er könne jedoch seinen Kollegen nicht zu dieser Untersuchung zwingen, erklärte er seinem Patienten. Zugleich empfahl er aufgrund der schlechten Herzwerte den Einbau eines CRT-D-Systems, um die Herzleistung zu verbessern. Eine Empfehlung, der der Patient folgte. Es folgten eine erfolgreiche Operation sowie die Einstellung des Geräts, die der Kardiologe Dr. D. vornahm. In der Folge verbesserten sich zwar seine Herzwerte, jedoch nahmen der Druck im Brauchraum weiter zu und seine Schmerzen stiegen ins Unerträgliche. Zudem schwoll sein Bauch immer massiver und unnatürlich an.
Schnell zeigte sich, dass sich auch mit einem CRT-System keine Verbesserung einstellte, im Gegenteil. Er fühlte sich völlig entkräftet, seine Haut und die Augen wiesen immer mehr einen unnatürlichen Gelbstich auf. J. H. suchte deshalb die Münchner Radiologin Dr. H. auf. Diese fertigte ein weiteres CT-Bild an. Sie diagnostizierte eine Erweiterung der vena cava und einen verengten Zwechfelldurchlass. Eine Herzinsuffizienz schloss sie aus. „Da aber klinisch keine zusätzliche obere Stauung vorhanden ist, scheint diese Vermutung (Rechtsherzinsuffizienz) nicht bestätigt zu sein.“ Über einen Bekannten kam der Patient in Kontakt mit einem Gefäßradiologen, der diese Diagnose bestätigte und zu einer Operation riet, die jedoch nur in einer Klinik gemacht werden könne.
Der Zufall kommt zur Hilfe
Auf Intervention und mit Unterstützung einer befreundeten Ärztin suchte er das Gefäßzentrum eines katholischen Krankenhauses in Regensburg auf. Nachdem er dort einige Tage verbrachte, verlegte man ihn ohne weitere Begründung und ohne die von dem Gefäßspezialisten Prof. T. zugesagte Überprüfung des venösen Rückflusses in die Kardiologie. Dort teilte man ihm mit: „Sie weisen ein defektes Herz auf, Ihre Lebenserwartung ist begrenzt, genießen Sie Ihre restlichen Lebenstage.“ Geschockt und konsterniert verließ er das Krankenhaus. In einem Geistesblitz bat er noch darum, die Einstellung seines CRT-D-Systems zu überprüfen. Als ein Arzt sein Gerät auslas, konnte er kaum glauben, was er sah. „Wer hat denn das eingestellt, da passt ja überhaupt nichts!“ Es dauerte 20 Minuten, bis er die Neueinstellung beendete und den Patienten entließ. Bereits am Abend fühlte sich J. H. deutlich gestärkt und von neuen Kräften beseelt. Konnte er in der Vergangenheit keine fünf Minuten gehen, ohne eine Ruhepause einzulegen, bewältigte er nun deutlich längere Wegstrecken. In den Wochen darauf verbesserte sich seine Konstitution nachhaltig und auch die Gelbfärbung von Haut und Augen verschwand vollständig. Die übrigen Symptome und Schmerzen hingegen blieben.
Medizinische Experimente
J. H.‘s Fall muss sich in der Ärzte-Szene herumgesprochen haben. Denn 2017 meldete sich Dr. D. von der Herzchirurgie und Herzverpflanzung der Medizinischen Hochschule Hannover bei ihm. Er habe von seinem Fall gehört und wolle herausfinden, ob er ein Kunstherz benötige – ob er sich für eine Untersuchung in seinem Hause interessiere? Was habe ich zu verlieren? fragte sich J. H. und sagte unter der Bedingung zu, dass auch eine venöse Rückflussuntersuchung vorgenommen werde. Dr. D. erklärte sich damit einverstanden. Im Juli 2018 fuhr er also nach Hannover. Kaum bezog er sein Krankenzimmer, teilte man ihm mit, dass er morgen operiert werde. Zunächst glaubte er, sich verhört zu haben. Erst nach intensiver Diskussion nahm die Klinik von diesem Plan Abstand. Die gewünschte Rückflussuntersuchung fand angeblich statt. Allerdings stellte sich heraus, dass dabei nicht, wie vom Patienten erbeten, der venöse Rückfluss zwischen Leber und rechtem Vorhof, sondern der Oberkörper untersucht wurde. Glücklicherweise wurde der Patient auch einer transthorakalen Echokardiographie und einem Lungenfunktionstest unterzogen. „Ihr Herz ist nicht so schlecht, Sie brauchen keine Kunstherzpumpe“, teilte man ihm am Ende der Untersuchung mit. Eine Einschätzung, die sich mit dem Ergebnis des Lungenfunktionstest, bei dem J. H. 80% Lungenleistung erreichte, deckte. Zugleich überwies man ihn an die Gastroenterologie. Dort zeigte man sich verwundert, dass noch niemand auf die Idee gekommen sei, eine Aszites-Punktion durchzuführen. Denn sein geschwollener Bauch und sein Bauchdruck sei auf eine riesige Wasseransammlung zurückzuführen. Über mehrere Tage verteilt erfolgten die Punktionen, bei der eine Gesamtmenge von 9 Litern Flüssigkeit abflossen. Da die Grunderkrankung jedoch nicht therapiert wurde, füllte sich der Bauch trotz Einnahme von wasserabführenden Medikamenten innerhalb von 6 Monaten wieder auf sein ursprüngliches Volumen. 2018 unternahm J. H.‘s Hausarzt den bislang letzten Versuch, eine venöse Rückflussuntersuchung zu realisieren und stellte ihm eine Überweisung zu dem Herzchirurgen Dr. J. aus. Doch nachdem dieser die Jahre alten Krankenberichte der LMU sichtete, verzichtete er darauf. Für eine solche Untersuchung bestünde kein Anlass, teilte er dem Patienten mit.
Erklärungsversuche
Wie erklärt sich J. H. das alles? Ist hier eine kollektive Inkompetenz von Medizinern am Werk? Gerät er immer wieder an Ärzte, die ihr Handwerk nicht beherrschen? Oder hat er über die Jahre einfach nur unfassbares Pech gehabt? Eine Form von höherer Gewalt, Schicksal eben? Jeder Arzt – so J. H. – müsse doch den Unterschied zwischen einer Herzinsuffizienz und einer Rückflussstörung kennen und erkennen können. Aber seit achtzehn Jahren wird ihm eine Rückflussstörungsuntersuchung vorenthalten.
„Ich weiß nicht, was ich anders hätte machen sollen“, resümiert H. J. „Vermutlich spielt auch Inkompetenz eine Rolle, das vermag ich nur schwer einzuschätzen. Noch mehr vermute ich jedoch, dass die Ärzte, die in meiner Geschichte eine Schlüsselrolle spielen, eine blinde Autoritätshörigkeit antreibt. Wenn eine Autorität wie die LMU eine Diagnose stellt, dann wagt niemand, diese infrage zu stellen – selbst wenn, wie in meinem Fall, alle weithin sichtbaren Krankheitszeichen einfach nicht stimmen können. Es bedarf Souveränität und eigenständiges Denken, um Diagnosen zu verwerfen und zu hinterfragen. Viele Mediziner jedoch fürchten, ihren Kollegen auf den Schlips zu treten, wenn sie Kollegen widersprechen. So sehr ich auch drüber grüble, eine andere Erklärung leuchtet mir einfach nicht ein.“
J. H.