Mitglied werden

Sie suchen Unterstützung beim Umgang mit einem medizinischen Behandlungsfehler oder erwägen bereits einen Gang vors Gericht?

Einen medizinischen Behandlungsfehlerprozess kann man ohne Verbündete nicht gewinnen. Treten sie deshalb mit Gleichgesinnten in Kontakt und finden Sie ein Netzwerk, das Sie stützt. Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer. Finden Sie Verbündete und Unterstützung im Kampf gegen einen scheinbar übermächtigen Gegner.

So sind Sie gut vorbereitet. Und unsere Gemeinschaft ist um ein solidarisches und kooperationsbereites Mitglied reicher!

Sie müssen aber nicht unbedingt betroffen sein, um bei uns Mitglied zu werden. Wir freuen uns auch über Mitgliedschaften aus Solidarität, von denjenigen, die unsere Ziele unterstützen und den Verein durch ihre Mitgliedschaft fördern und stärken wollen. Denn wir sind eine Wertegemeinschaft, die gemeinsam den Weg gehen will, die Situation für aktuell Betroffene erträglicher zu gestalten und zukünftig eine für alle Seiten faire Fehlerkultur im Gesundheitswesen zu etablieren.

Nur eines wollen wir nicht. Und leider müssen wir dies an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen, weil dieses für uns neue Phänomen in den letzten paar Jahren so zugenommen hat, dass es den Fortbestand unserer Gemeinschaft ernsthaft gefährden kann. Wir wollen keine "Kurzzeit-Mitgliedschaften", die lediglich das Ziel haben, mal schnell umfassende Beratungsdienstleistungen zu erlangen. Dieses unsolidarische Verhalten strapaziert unsere Ehrenamtlichen über alle Maßen und ist auch sehr unfair. Denn um zu einem brauchbaren Ergebnis zu kommen, ist viel Arbeit nötig. Diese reicht vom Digitalisieren der Unterlagen über die Fallanalyse bis zum Kontakt zu Fachärzten und -gutachtern oder Fachanwälten für Medizinrecht. Diese ganze Arbeit leisten unsere Ehrenamtlichen unentgeldlich und in ihrer Freizeit, obwohl (oder gerade weil) alle durch ihre eigenen Erlebnisse be- bzw. geschädigt sind.

Beitrittserklärung

 

für die reguläre Mitgliedschaft

Möchten Sie als reguläres Mitglied mit aktivem und passiven Wahlrecht unserer Gemeinschaft beitreten, finden Sie hier die Beitritterklärung für Einzelpersonen und Familien.

Falls Sie bereits wissen, dass Sie eine individuelle Einschätzung Ihres Falles durch unser Beratungsteam wünschen, füllen Sie bitte zusätzlich zur Beitrittserklärung unseren Fragebogen zur Fallanalyse aus.

für die Fördermitgliedschaft

Möchten Sie als Fördermitglied mit aktivem, jedoch ohne passivem Wahlrecht unserer Gemeinschaft beitreten, finden Sie hier die Beitritterklärung für Fördermitglieder (für nicht geschädigte, juristisch oder medizinisch bzw. therapeutisch tätige Personen oder Organisationen).

 

Warum haben unsere Fördermitglieder kein passives Wahlrecht?

Die Satzung unserer Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter enthält gemäß §10 Absatz 2 folgende Regelung: „In den Vorstand kann nur gewählt werden, wer unmittelbar selbst oder mittelbar Opfer medizinischer Fehlbehandlungen, bzw. Opfer medizinischer Gutachter geworden ist. Mittelbar betroffen sind Mitglieder deren nahe Angehörige oder gesetzlich zu vertretende Personen geschädigt sind.“

Die Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter möchte dadurch sicherstellen, dass ihre Vorstandsmitglieder ohne berufsbedingt kommerzielle Interessen und als Experten in eigener Betroffenheit die Belange medizingeschädigter Menschen verständnisvoll vertreten.

Nicht geschädigte, juristisch oder medizinisch bzw. therapeutisch tätige Personen sind uns als beratende Fördermitglieder in unserem Wissenschaftlichen Beirat herzlichst willkommen.

Bitte laden Sie Ihre entsprechende Beitrittserklärung herunter, füllen sie aus und senden Sie uns diese per Fax, E-Mail oder Post direkt an unsere Geschäftsstelle:

Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter  -Patient im Mittelpunkt- e.V.
Metgebergasse 4
93047 Regensburg
Telefon: 0941 - 38 39 85 60
1.Vorsitzender@sgmev.de oder buero@sgmev.de 

Unsere Mitgliedsbeiträge

BeitragssatzZahlweise 1 x jährlichZahlweise monatlich
pro Jahrentspr. monatl.entspr. jährl.pro Monat
für langjährige Einzelmitglieder40,- €3,33 €50,- €4,17 €
für langjährige Familienmitglieder und Körperschaften60,- €5,- €75,- €6,25 €

für geschädigte Neu-Einzelmitglieder zwei Jahre lang, wenn aufwändige Hilfen und Begleitung erwartet werden

80,- €6,67 €100,- €8,33 €

für geschädigte Neu-Familienmitglieder zwei Jahre lang, wenn aufwändige Hilfen und Begleitung erwartet werden

120,- €10,- €150,- €12,50 €
Einzelmitgliedschaft bei nachgewiesener Bedürftigkeit
(monatlicher Einzug nicht möglich)
10,- €0,83 €entf.
Familienmitgliedschaft bei nachgewiesener Bedürftigkeit
(monatlicher Einzug nicht möglich)
15,- €1,25 €entf.
für passive Fördermitglieder mindestens40,- €3,33 €50,- €4,17 €
für ehrenamtlich mitarbeitende, aktive Mitglieder
(monatlicher Einzug nicht möglich)
10,- €0,83 €entf.

 

Wollen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag monatlich eingezogen haben, erheben wir für den höheren Verwaltungsaufwand einen Aufschlag von 25 %. Ihren für unsere Gemeinschaft überlebensnotwendigen Mitgliedseitrag bitten wir, wenn möglich, jährlich per SEPA-Lastschrift einziehen zu dürfen. Sie helfen uns so zugleich zusätzliche Kosten und kostbare Arbeitszeit im Büro sparen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.