Die SGM lebt ... von Ihrer Mitarbeit!
Soweit uns bekannt, ist unsere SGM e.V. die einzige Einrichtung ihrer Art in Bayern, die landesweit regionale Selbsthilfegemeinschaften Medizingeschädigter gründet, unterstützt und mitorganisiert. So gibt es bereits regelmäßige Treffen und persönlichen Austausch vor Ort in vielen Regionen Bayerns und mittlerweile auch in vier anderen Bundesländern.
Unsere Regionalgruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die entweder selbst oder als Angehörige von einem Behandlungsfehler betroffen sind. In unseren Gruppen wollen wir alle Fragen und Probleme, die in diesem Zusammenhang entstehen können, gemeinsam bewältigen und damit unsere persönlichen Lebensumstände verbessern. Den Gruppenmitgliedern soll durch die Teilnahme an den Gruppen die Möglichkeit gegeben werden,
- sich persönlich kennen zu lernen und sich örtlich zu vernetzen.
- Erfahrungsaustausch untereinander in Bezug auf Medizin und Justiz zu ermöglichen.
- Patientenrechte zu hinterfragen und gemeinsam Strategien für den Umgang mit Gesundheits-Dienstleistern, Gutachtern, Juristen und Gerichten erörtern.
- regional Mitgliederakquisen zu aktivieren und die Mitgliederbindung zu festigen.
- und um Behandlungsfehler und deren Folgen, die schließlich jeden treffen können, über Lokalmedien kommunizieren zu können.
Wir verstehen unsere Selbsthilfegruppen als eine wichtige Ergänzung zu professionellen Möglichkeiten der Hilfe (nicht als deren Ersatz!), denn sie werden von unmittelbar oder mittelbar Betroffenen geleitet.
Unsere Regionalgruppen arbeiten selbstorganisiert und sind prinzipiell für die Inhalte und die Vorgehensweise selbst verantwortlich. Die Teilnahme an diesen Gruppen ist unverbindlich und auch anonym möglich. Wir freuen uns aber sehr, wenn Sie sich zu einem Vereinsbeitritt entschließen können und dadurch den Fortbestand unserer Arbeit sichern.
Sollten sich jedoch in einer Gruppe Vorkommnisse etablieren, die nicht unserer freiheitlich-demokratischen Grund- und Werteordnung entsprechen, die gegen unser Neutralitätsgebot oder geltendes Recht verstoßen oder Menschenrechte verletzen, wird der Vorstand unserer Selbsthilfegemeinschaft geeignete Maßnahmen dagegen ergreifen.